Elternmitwirkung

Als Schule wünschen wir uns eine Bildungspartnerschaft mit Ihnen als Eltern.

Unser Wunsch, mit Ihnen eine solche Bildungspartnerschaft zum Wohle Ihres Kindes einzugehen, bedeutet für uns nicht nur, Ihr Partner in den Bereichen Lernen, Entwicklung und Erziehung zu sein. Es bedeutet auch, für Sie Räume zur Mitarbeit und zur aktiven Gestaltung von Schule zu schaffen, insbesondere im Rahmen von Elternpflegschaftsarbeit, der Mitarbeit im Förderverein, der Mitgestaltung von Festen und Feiern, vom Lebensraum Schule oder durch Eröffnung oder Begleitung von Exkursionen.
Wenn jede(r) nur ein bisschen von dem gibt, was er/sie kann, dann können wir Großes mit Ihren und für Ihre Kinder bewirken!
Daher bitten wir Sie herzlich um Ihre aktive Mithilfe!

Die Klassenpflegschaft

Zwei Mal im Schuljahr werden die Eltern zur Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Hier bekommen sie wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Klasse ihres Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an der Klassenpflegschaftssitzung teil. Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/ einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.

Was machen eigentlich Klassenpflegschaftsvorsitzende?

  • Sie berufen die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein.
  • Sie legen die Tagesordnung der Sitzungen fest (in Absprache mit der KlassenlehrerIn).
  • Sie vertreten die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.
  • Sie nehmen an der Klassenkonferenz mit beratender Stimme teil.

Die Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel einmal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz – dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen und beraten. Die Schulpflegschaft kann auch eigene Anträge an die Schulkonferenz richten, über die dort abgestimmt wird.

Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz. Ähnlich wie bei der Klassenpflegschaft lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu den Sitzungen der Schulpflegschaft ein und setzt die Tagesordnung fest.


Die Schulkonferenz

Als höchstes Gremium der Schule befasst sich die Schulkonferenz mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung und des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. Sie verabschiedet Grundsätze und Stellungnahmen. Den Vorsitz führt die Schulleiterin und hat als solche zunchst kein Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin den Ausschlag.

Wer ist Mitglied der Schulkonferenz?

  • 6 Eltern (gewählt von der Schulpflegschaft)
  • 6 Lehrkräfte (gewählt von der LehrerInnenkonferenz)